Teil 3 Mündliche Prüfung
Abschnitt A (1 Stunde)
Teil 3 Abschnitt A hat eine projektartige, an den betrieblichen Abläufen orientierte Aufgabe zu den folgenden 3 Fachgebieten zu stellen, die gegenüber dem Niveau der Lehrabschlussprüfung den Nachweis einer meisterlichen Leistung ermöglicht.
- Geometrische und physikalische Optik
- Grundkenntnisse der Anatomie und der Physiologie
- Grundkenntnisse der Pathologie
- Beurteilung von Messergebnissen von Sehtestgeräten
- Brillenkunde
- Arbeitsplatzergonomie und –optometrie
- Technologie
- Sicherheitsvorschriften
- Schutzmaßnahmen
- Unfallverhütung
- einschlägige Umweltschutz- und Entsorgungsmaßnahmen
- Planung
- Arbeitsvorbereitung und Werkstätteneinteilung
- Geometrische und physikalische Optik
- Augenkunde und physiologische Optik
- Instrumentenkunde
- fachliche Kundenberatung und Brillenkunde
- Sicherheitsmanagement
- Arbeitsplatzevaluierung
- Gesundheitsrechliche Vorschriften
- einschlägige gesetzliche Bestimmungen
- Qualitätsmanagement
- Brillentechnologie
- Refraktion
- Material- und Werkzeugtechnologie
- NORMEN und sonstige technische Richtlinien (RAL-Richtlinien)
Abschnitt B (1 Stunde)
Teil 3 Abschnitt B hat eine projektartige, an den betrieblichen Abläufen orientierte Aufgabe im Gewerbe Kontaktlinsenoptiker zu den folgenden 3 Gegenständen zu umfassen:
- Planung
- Fachliche Kundenberatung insbesondere Anpassung von Kontaktlinsen
- Versorgungsmäßige Betreuung von Kontaktlinsenträgern
- Sicherheitsmanagement
- Anatomie und Physiologie des Auges
- Pathologie des Auges
- Optik des Auges und der Kontaktlinsen
- Qualitätsmanagement
- Hygiene
- Sterilisation und Desinfektion